Kosten
Im Notar- und Gerichtskostengesetz sind die Notarkosten bundesweit einheitlich geregelt. Sie sind für alle Notare verbindlich festgelegt. Dieses Gesetz umfasst ein soziales Gebührensystem, das allen Menschen Zugang zur notariellen Leistungen ermöglichen soll. Das bedeutet, dass die Gebühren an dem Wert des Geschäftes bemessen werden und nicht nach dem zeitlichen Aufwand des Notars. Weitere Informationen und Rechnungsbeispiele finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.